Unsere individuellen Patientenverfügungen sichern das Selbstbestimmungsrecht der Klienten bei Urteils- oder Äusserungsunfähigkeit und sind eine grosse Entlastung für Angehörige und medizinische Fachpersonen.
Die Patientenverfügung SRK gibt der Klientin oder dem Klient die Gewissheit, dass der eigene Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn man sich dazu nicht mehr selbst äussern kann. Die Ärzteschaft ist verpflichtet eine solche Patientenverfügung zu berücksichtigen.
Unsere geschulten freiwilligen Beraterinnen und Berater unterstützen die Klienten bei der Erstellung einer umfassenden und unmissverständlichen Patientenverfügung. Eine Verfügung kann aber auch ohne Beratung erstellt und bei der SRK-Notrufzentrale hinterlegt werden.
Die Patientenverfügung SRK richtet sich an Personen, die...
- Wert darauf legen, dass ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn sie diesen nicht mehr selbst äussern können,
- Angehörige und Fachpersonen davon entlasten möchten, für sie entscheiden zu müssen,
- sich eine individuelle, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung wünschen.
Die Erwartungen der Klienten werden in persönlichen, vertraulichen Beratungsgesprächen geklärt und eindeutig festgehalten. Auch rechtliche, ethische und medizinische Gesichtspunkte werden berücksichtigt. Damit die Verfügung im entscheidenden Moment vorhanden ist, kann diese in der SRK-Notrufzentrale hinterlegt werden. So sind die Dokumente jederzeit abrufbar, 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag.
Im Falle einer Urteils- oder Äusserungsunfähigkeit wird die Patientenverfügung SRK den Angehörigen und betreuenden Fachpersonen zugestellt, damit diese gemäss dem Willen des Klienten entscheiden und handeln können.
Weil nur eine aktuelle Verfügung wirksam ist, wird der Verfasser periodisch kontaktiert und über die erforderliche Aktualisierung informiert.
Ja, wenn vor der Hinterlegung das ausgedruckte, handschriftlich datierte und unterschriebene Dokument von einer Fachperson formell und inhaltlich auf mögliche Widersprüche geprüft, allenfalls mit Ihnen bereinigt und dann elektronisch hinterlegt wird.
Der Inhalt kann über eine Notfallzentrale 24h am Tag von berechtigten Personen abgerufen werden. Sie erhalten eine Patientenverfügungsausweiskarte, auf der die Notfallnummer verzeichnet ist.
Danach werden Sie perdiodisch dazu aufgefordert, Ihre Patientenverfügung zu aktualisieren. Änderungen sind jederzeit möglich, ist aber kostenpflichtig.
In unserer Preisübersicht finden Sie die aktuellen Tarife der Patientenverfügung.
Rotkreuzrabatt Aargau
Dem SRK Kanton Aargau ist es wichtig: Alle Personen sollen unsere Rotkreuz-Dienstleistungen nutzen können. Sie können aus finanziellen Gründen unsere Tarife nicht zahlen? Dann können Sie einen Antrag an uns stellen. Wir beraten Sie gerne. Bitte melden Sie sich bei uns.
Um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden von der Geschäftsstelle.
Das SRK Kanton Aargau führt konstenlose Informationsveranstaltungen zur Patientenverfügung SRK durch. Aktuelle Daten finden Sie hier.
Patientenverfügung SRK / Vorsorge
Buchserstrasse 24
5000 Aarau
Schweiz
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 08:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr