„Soll ich? Kann ich? Muss ich?“

Gespannt folgen die Zuhörerinnen und Zuhörer den Ausführungen der Referenten zu den Themen Erwachsenenschutzrecht und Patientenverfügung.

Nahezu 300 Zuhörerinnen und Zuhörer fanden den Weg ins Kantonsspital Aarau und lauschten den Worten des renommierten Psychiaters Dr. med. Josef Sachs, der Geschäftsführerin des SRK Kanton Aargau Regula Kiechle und des Moderators Erkan Cokicli.

Aarau, 16.10.2018

«Soll ich den Fürsorgeauftrag beim Zivilstandsamt hinterlegen?», «Kann ich die Patientenverfügung am Computer ausfüllen?», «Wen muss ich darüber informieren?» gehörten noch zu den leichteren Fragen, die die fachkundigen Referenten an der Informationsveranstaltung zum Thema «Erwachsenenschutzrecht und Patientenverfügung» beantworten durften.

«Es kamen mehr, als sich angemeldet haben»

Eingeladen zu dieser emotionalen Veranstaltung hat das Aargauer Rote Kreuz. «Im Hörsaal des Kantonsspitals Aarau haben wir eine optimale Infrastruktur vorgefunden, die den Ansprüchen der Zuhörerinnen und Zuhörern wie auch der Referenten bestens entspricht.» ist Organisator Cokicli überzeugt. «Erfreulich zudem war auch, dass mehr Interessierte kamen, als sich zuvor angemeldet haben.» fuhr Cokicli fort. Die nahezu 300 Besucherinnen und Besucher erfuhren informatives über die Geschichte und Organisation des Roten Kreuzes wie auch über das Erwachsenenschutzrecht im Kanton Aargau und erhielten einen Einblick in die Patientenverfügung des SRK. Die Referenten Dr. med. Josef Sachs und Regula Kiechle beantworteten die teils emotionalen Fragen des Publikums stets mit Sachlichkeit und der nötigen Prise Esprit.

«Weshalb ist es komplizierter geworden?»

Auf die Frage hin, weshalb es komplizierter geworden sei, konnte Dr. Sachs aufzeigen, dass mit den heutigen Möglichkeiten des Fürsorgeauftrages und der Patientenverfügung mehr dem Willen des Betroffenen entsprochen werden kann. «Selbst bestimmen, was passiert – damit Ihr Wille zählt» war auch der Titel der öffentlichen Veranstaltung. «Die Patientenverfügung des SRK geht stark auf die Werte und Moralvorstellungen des Betroffenen ein, wird von medizinischen Fachleuten formal und inhaltlich überprüft und anschliessend online hinterlegt, sodass die behandelnden Ärzte das ganze Jahr und rund um die Uhr darauf zugreifen können.» schildert Kiechle, Geschäftsführerin des SRK Kanton Aargau, die Vorteile des Rotkreuz-Angebots.