Aarau, 26. März 2024
Am 26. März 2024 luden der Entlastungsdienst Aargau-Solothurn und das Aargauer Rote Kreuz die Grossrätinnen und Grossräte sowie die Regierungsräte zu einem informativen Stehlunch ein. Die beiden Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um die Wichtigkeit der Entlastung von betreuenden Angehörigen hervorzuheben – und deren Finanzierung, wie Anja Gestmann, Geschäftsleiterin beim Entlastungsdienst Aargau-Solothurn, sagt: «Die Studie des Entlastungsdienstes Schweiz, die im Frühling 2024 veröffentlicht wird, belegt eindeutig, dass Entlastung wirkt. Sie ist wichtig für die Betroffenen und die ganze Gesellschaft. Deshalb muss sie finanziert werden.» Im Moment tragen die Betroffenen die Kosten meist selbst. Damit sich auch Menschen mit kleinem Einkommen dringend benötigte Entlastung leisten können, springen Non-Profit-Organisationen ein. «Das kann auf Dauer keine Lösung sein. Was, wenn es uns nicht mehr gibt?»
Finanzierung der Entlastung lohnt sich auch für die Gesellschaft
In der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 (GGpl), die zurzeit überarbeitet wird, soll zwingend zwischen Pflege und Betreuung unterschieden werden. Der Anspruch und die Finanzierung von Pflegeleistungen sind heute klar definiert. Das ist auch für Betreuungsleistungen notwendig. Regula Kiechle, Geschäftsführerin des Aargauer Roten Kreuzes, weiss: «Es kann jede und jeden von uns treffen. Viele Betreuungssituationen sind familiäre Krisen oder andere Lebensphasen, die nichts mit der IV oder dergleichen zu tun haben.» Ausserdem wirke die Entlastung von betreuenden Angehörigen auf allen Ebenen, wie sie sagt: «Nicht zuletzt führt Entlastung dazu, dass man einen vorzeitigen Eintritt in eine Pflege-Institution vermeiden kann. Ein paar Stunden Entlastung pro Monat zu finanzieren, ist für die Gesellschaft um einiges billiger als ein Heim-Eintritt.» Beide Institutionen sind sich einig: Betreuung ist hochwertige Arbeit. Dementsprechend muss sie finanziert werden.