Der Vorsorgeauftrag umfasst die drei Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Darin legen Sie fest, welche Person Ihres Vertrauens im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihre Interessen vertreten wird. Wenn eine Patientenverfügung vorhanden ist, sollte im Vorsorgeauftrag erwähnt werden, dass sie dem Vorsorgeauftrag vorgeht.
Ihre Wünsche und den Inhalt des Vorsorgeauftrags besprechen Sie am besten mit der Person Ihres Vertrauens und mit den Angehörigen.
Damit der Vorsorgeauftrag in Kraft tritt, muss die verfassende Person urteilsunfähig sein. Das Gesetz schreibt vor, dass Sie den Vorsorgeauftrag entweder vollständig von Hand schreiben (inkl. Datum, Titel, Unterschrift) oder ihn durch einen Notar öffentlich beurkunden lassen – in diesem Falle verfasst der Notar den Vorsorgeauftrag nach Ihren Angaben.
Bewahren Sie den Vorsorgeauftrag an einem einfach auffindbaren Ort auf. Die Behörde wird das Original verlangen.