Sie können Ihren Angehörigen eine grosse Last abnehmen, wenn Sie ihre Wünsche kennen. Ob Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Aargau unterstütz und berät Sie in Ihrer Vorsorgeplanung.
- Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit in notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen, aber auch persönlichen Angelegenheiten vertritt und Ihre Anordnungen ausführt.
- In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung detailliert festlegen und eine Person bestimmen, die Sie in diesem Bereich vertritt, wenn Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind.
Die umfassende Vorsorgemappe bietet zusätzliche Hilfestellung, um vorausblickend planen zu können.
Auf Wunsch beraten wir Sie gerne individuell in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.