Patientenverfügung, Vorsorge, Testament

Regeln Sie, was Ihnen wichtig ist

Mit einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag und einem Testament sorgen Sie dafür, dass Ihren Wünschen zu jeder Zeit Rechnung getragen wird

Ein Unfall oder eine Krankheit können uns schnell in eine Situation bringen, in der wir nicht mehr über uns selbst bestimmen können. Angehörige müssen dann für uns und über uns entscheiden. In einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag und einem Testament können Sie Ihre Wünsche festhalten und gleichzeitig Ihre Angehörigen entlasten. Alles geregelt zu haben, verschafft Ihnen ein gutes Gefühl. Das Aargauer Rote Kreuz berät Sie gerne.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung gibt einem die Gewissheit, dass der eigene Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn man sich dazu nicht mehr selbst äussern kann. Die Ärzteschaft ist verpflichtet, eine solche Patientenverfügung zu berücksichtigen. Die Angehörigen entlastet die Patientenverfügung vor schwierigen Entscheidungen und möglichen Auseinandersetzungen untereinander.

Das Aargauer Rote Kreuz bietet persönliche und vertrauliche Beratungsgespräche an, in denen die Erwartungen geklärt und eindeutig festgehalten werden. Damit die Verfügung im entscheidenden Moment vorhanden ist, kann diese in der Rotkreuz-Hinterlegungsstelle deponiert werden. Eine Verfügung kann auch ohne Beratung erstellt werden. 

Mehr Informationen: www.srk-aargau.ch/patientenverfuegung, 062 835 70 40

Vorsorgeauftrag
In einem Vorsorgeauftrag kann eine vertrauenswürdige Person bestimmt werden, die einen im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit vertritt. Die Vertretungshandlungen beschränken sich auf rechtliche, finanzielle und administrative Angelegenheiten. Ein Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst, unterzeichnet und datiert werden.

Mehr Informationen: www.srk-aargau.ch/vorsorgeauftrag, 062 835 70 40

Testament
Ein Testament stellt sicher, dass der Nachlass nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen verteilt wird. So kann mit einem Testament die gesetzliche Erbverteilung innerhalb eines gewissen Rahmens angepasst, zusätzliche Personen oder Institutionen berücksichtigt oder Gegenstände und Vermögenswerte bestimmten Personen oder Institutionen zugewendet werden.

Mehr Informationen: www.srk-aargau.ch/testament, 062 544 03 07

Neues Erbrecht ab 1. Januar 2023

Mit dem neuen Erbrecht können Erblasserinnen und Erblasser neu über eine grössere freie Quote verfügen und erhalten so mehr Gestaltungsspielraum. So entfällt beispielsweise der Pflichtteil für die Eltern. Der Pflichtteil für direkte Nachkommen wird auf 50 Prozent reduziert.