Markus Welti, Leiter Interne Dienstleistungen, beantwortet häufige Fragen rund um die Pensionskasse (PK).
Kannst du bitte die Pensionskasse kurz erklären. Was ist deren Ziel?
Die Pensionskasse ist eine seit 1985 obligatorische Einrichtung zur Altersvorsorge der Angestellten. Diese wurde als Ergänzung zur AHV eingeführt, um die finanzielle Sicherheit und den gewohnten Lebensstandard auch über die Pensionierung hinaus sicherzustellen. Der obligatorische Teil dieser sogenannten 2. Säule wird immer mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber finanziert. In der Pensionskasse werden einerseits Sparbeiträge basierend auf dem versicherten Lohn der Mitarbeitenden einem individuellen Altersguthaben gutgeschrieben und andererseits ebenfalls basierend auf dem versicherten Lohn eine Rente als Ergänzung zur AHV/IV versichert.
Welche Verbesserungen konnte das SRK Kanton Aargau seit 2018 bei seiner Pensionskasse (PK) erreichen?
In der Pensionskasse sind gesetzlich nur Löhne ab CHF 21'330 versichert. Vom versicherten Lohn wird ein Koordinationsabzug von CHF 24'885 in Abzug gebracht, weil dieser Lohnteil über die 1. Säule (AHV) versichert ist. Zudem ist der versicherte Lohn bei der 3-fachen maximalen AHV-Rente (CHF 85'320) begrenzt. Mit der heutigen Lebenserwartung und den vielen nur in Teilpensen versicherten Löhnen kann eine finanzielle Sicherheit im Pensionsalter nicht gewährleistet werden. Beim SRK Kanton Aargau sind ab 2018 ab Erreichen der Eintrittsschwelle die gesamten AHV-Löhne ohne Koordinationsabzug versichert, was die Renten wesentlich erhöht.
Welches sind die wichtigsten Punkte, die man aus dem PK-Vorsorgeausweis herauslesen kann?
Wichtig zu beachten sind die zu erwartenden Renten und die versicherten Leistungen im Invaliditätsfall. Dies ist insbesondere wichtig für Mitarbeitende, die Unterhaltspflichten haben.
Soll ich freiwillig in die Pensionskasse einzahlen?
Freiwilliges Einzahlen in die Pensionskasse hat den Vorteil, dass die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können. Eine Einzahlung ist jedoch gut zu prüfen, da das Kapital bis zum Erreichen des Rentenalters mit Ausnahme von möglichen Vorbezügen für Wohneigentum gebunden bleibt.
Was lohnt sich mehr: Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse oder eine Einzahlung auf ein 3a-Konto?
Das hängt von der finanziellen Einkommens- und Vermögenssituation sowie der finanziellen Planung des Versicherten ab. Mit der Einzahlung in die Pensionskasse können die jährlichen Renten erhöht werden. Allerdings sinken hier die Umwandlungssätze mit der steigenden Lebenserwartung. Das in die 3. Säule einbezahlte Kapital kann aber in jedem Fall auch wieder bezogen (oder vererbt) werden, da es sich nicht um eine Versicherung, sondern um ein reines Sparen handelt.
Kann ich das Pensionskassenkapital aus früheren Arbeitsverhältnissen auch selber verwalten?
Nein, das Sparkapital aus früheren Arbeitsverhältnissen, die sogenannte Freizügigkeitsleistung, muss zwingend in die neue Pensionskasse einbezahlt werden. Ein Bezug vor Erreichen des Rentenalters ist ausschliesslich möglich, wenn sich die versicherte Person selbständig macht oder die Schweiz definitiv verlässt.
Für individuelle Fragen steht euch Markus Welti gerne zur Verfügung.