Selbst bestimmen, was passiert

Patientenverfügung SRK / Vorsorge

Ein Unfall oder eine Krankheit können uns in eine Situation bringen, in der wir nicht mehr über uns selbst bestimmen können. Angehörige sind in so einem Moment oft überfordert. Eine gute Vorsorgeplanung hilft, damit man selbst entscheiden kann, was in einem Ernstfall unternommen werden soll.
Patientenverfügung, Vorsorge

Mit einem Vorsorgeauftrag und/oder einer Patientenverfügung schenken Sie sich und Ihren Liebsten frühzeitig Klarheit, Sicherheit und Entlastung, weil sie Ihre Wünsche kennen. Ob Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung: Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Aargau unterstützt und berät Sie in Ihrer Vorsorgeplanung.

  • Im Vorsorgeauftrag  können Sie festlegen, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit in notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen, aber auch persönlichen Angelegenheiten vertritt und Ihre Anordnungen ausführt.
  • In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung detailliert festlegen und eine Person bestimmen, die Sie in diesem Bereich vertritt, wenn Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind.

Die umfassende Vorsorgemappe bietet zusätzliche Hilfestellung, um vorausblickend planen zu können.

Auf Wunsch beraten wir Sie gerne individuell in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.