Mit einem Vorsorgeauftrag und/oder einer Patientenverfügung schenken Sie sich und Ihren Liebsten frühzeitig Klarheit, Sicherheit und Entlastung, weil sie Ihre Wünsche kennen. Ob Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung: Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Aargau unterstützt und berät Sie in Ihrer Vorsorgeplanung.
- Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit in notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen, aber auch persönlichen Angelegenheiten vertritt und Ihre Anordnungen ausführt.
- In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung detailliert festlegen und eine Person bestimmen, die Sie in diesem Bereich vertritt, wenn Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind.
Aktueller Hinweis zur Hinterlegung der Patientenverfügung SRK
Das SRK Kanton Aargau ist daran, seine Dienstleistung Patientenverfügung zu überprüfen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir deshalb Ihre Patientenverfügung nicht bei uns hinterlegen. Wir werden im Frühjahr über das weitere Vorgehen informieren.
Wichtig: Falls Sie Ihre Patientenverfügung bereits bei uns hinterlegt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ihre Hinterlegung bleibt aktiv und ihre Patientenverfügung kann weiterhin im Ernstfall rund um die Uhr abgerufen werden.
Auf Wunsch beraten wir Sie gerne individuell in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.