Rotkreuz-Fahrdienst

Tarifanpassungen per 1. Juni 2021

Neben der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit sollen Spendengelder fair und ausgewogen allen SRK-Hilfsleistungen zugutekommen. Bis ins Jahr 2020 wurden mehr als ein Drittel aller Spenden (rund eine Million Spendenfranken pro Jahr) dem Fahrdienst zugewiesen.

Das SRK Kanton Aargau will die Spenden ausgewogener auf alle Klientinnen und Klienten verteilen und nimmt deshalb nach gut 20 Jahren per 1. Juni 2021 eine Anpassung der Fahrtarife vor.
Als Freiwillige Fahrerin oder Fahrer engagieren Sie sich für nicht mehr mobile Menschen im Kanton Aargau.

Die letzte Kilometer-Tarifanpassung bei Selbstzahlern erfolgte vor gut 20 Jahren. Seither haben sich die Aufwendungen für den Fahrdienst vervielfacht: Diese Mehrkosten wurden in den vergangenen Jahren nicht auf die Tarife übertragen.

Mit den angepassten Tarifen bietet das SRK Kanton Aargau weiterhin faire Preise für den Fahrdienst und garantiert das langfristige, qualitativ hochstehende Rotkreuz-Angebot. 

Nachfolgen sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Anpassungen aufgeführt. Bei weiteren Fragen stehen die Regionalstellen telefonisch gerne zur  Verfügung. 

Wieso erfolgt eine Tarifanpassung?
Welche Aufwendungen sind in den vergangenen 20 Jahren gestiegen?
Was ändert sich mit der Anpassung der Tarife per 1. Juni 2021 z. B. für die Selbstzahlenden?
Betrifft diese Preisanpassung nur die Selbstzahlenden mit Rechnung? Was ist mit Institutionen und Schulen, Spitäler und Rehakliniken?
Welches Angebot hat das SRK Kanton Aargau für Härtefälle (finanzielle Notlage)?
Hat die Preisanpassung auch Einfluss auf die Freiwilligen-Entschädigung?
Warum wird der Liegendtransport per Ende 2021 eingestellt?