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Sieben von zehn Schweizerinnen und Schweizern sterben, ohne einen letzten Willen verfasst zu haben.

Wenn Sie bei Ihrem Tod keine erbberechtigten Verwandten haben, fällt Ihr ganzes Vermögen an den Staat. Wollen Sie nicht selbst bestimmen, was mit Ihrer Hinterlassenschaft geschehen soll?
 
Mit einem Testament oder Erbvertrag haben Sie die Möglichkeit, gemeinnützige Organisation über Ihr Ableben hinaus zu unterstützen. Eine Begünstigung des SRK Aargau in Ihrem Testament oder Erbvertrag ist ein klares Bekenntnis zur Nächstenliebe über alle Grenzen hinweg.

Das Schweizerische Rote Kreuz hat einen Testamentsratgeber verfasst, der mit praktischen Beispielen das Thema Erbschaft und Legat beleuchtet. Der Ratgeber enthält Erklärungen zu Testament und Erbvertrag, geht auf die Pflichtteile und die freien Quoten ein und bildet Muster-Testamente ab. Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie ein rechtsgültiges Testament verfasst wird und wie Sie allenfalls das Schweizerische Rote Kreuz Aargau darin berücksichtigen können. Der Ratgeber kann kostenlos bei uns bestellt werden.

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Das SRK Aargau trägt das ZEWO-Gütesiegel. Es bürgt dafür, dass wir mit den uns anvertrauten Geldern gewissenhaft umgehen. ZEWO
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist das älteste und grösste Hilfswerk unseres Landes. Nach Vorbild der Eidgenossenschaft ist es ein föderalistisch strukturierter Verein mit Sitz in Bern. Das SRK Aargau als rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Verein ist Mitglied des SRK.