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Ohne Geldspenden könnten unsere Dienstleistungsangebote zu Gunsten bedürftiger Menschen im Kanton Aargau nicht aufrecht erhalten werden.
Falls auch Sie uns mit einem finanziellen Beitrag unterstützen möchten, stehen Ihnen diese Möglichkeiten zur Verfügung:
Für häufige Fragen rund ums Spenden finden Sie hier passende Antworten. Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Übrigens: Alle Geldspenden ans SRK Aargau gelten in steuerlicher Hinsicht als freiwillige Zuwendungen. Sie können in der Steuererklärung unter Ziffer 15.3 ab einem Betrag von 100 Franken bis zu einem Maximum von 20% des Reineinkommens abgezogen werden. Das SRK ist zudem national und in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Wie Sie mit Spenden Steuern sparen können, ist in diesem Infoblatt der ZEWO zusammengefasst. |
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