Was ist die Finanzielle Einzelhilfe in Notsituationen (FEiN)?
Das SRK Aargau unterstützt Menschen in einer finanziellen Notlage mit einmaligen, beschränkten Beiträgen. Es handelt sich dabei um ein subsidiäres Angebot, d.h. es werden nur Fälle unterstützt, für die kein gesetzlicher Anspruch (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe etc.) besteht.
Wann kann die Finanzielle Einzelhilfe in Notsituationen angefragt werden?
Das Angebot richtet sich an alle Menschen in finanzieller Notlage im Kanton Aargau, insbesondere Alleinerziehende und deren Kinder, Ausländerinnen und Ausländer, Jugendliche und junge Erwachsene, sowie arbeitende Arme (Working Poor). Diese Personengruppen sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Typisches Beispiel für einen Einzelhilfe-Fall ist eine unerwartete Zahnarztrechnung, die weder aus Ersparnissen noch dem laufenden Haushaltseinkommen bezahlt werden kann. Die Finanzielle Einzelhilfe kann auch angefragt werden für einen Rabatt auf unsere Dienstleistungen, falls diese nicht tragbar sein sollten.
Was beinhaltet die Finanzielle Einzelhilfe in Notsituationen?
Unsere Dienstleistung beinhaltet - nebst dem finanziellen Beitrag bei einem positiven Entscheid - eine sorgfältige und diskrete Prüfung der eingehenden Gesuche. Wir arbeiten dabei auch mit anderen Institutionen wie Caritas oder Pro Senectute sowie je nach Fall auch mit staatlichen Stellen (Sozialämter etc.) zusammen.
Wie funktioniert die Finanzielle Einzelhilfe in Notsituationen?
- Sie stellen ein Unterstützungsgesuch, die nötigen Formulare finden Sie nebenan.
- Wir prüfen Ihre Situation.
- Nach Abschluss unserer Prüfung teilen wir Ihnen den Entscheid mit.
|